Mindestlohn Gesetzgebung zwingt Startups zur Zeiterfassung bei Praktikanten

Zum 1.1.2015 sind die neuen Gesetzte zum Mindestlohn in Kraft getreten. Für Startups bedeutet dies mehr Pflichten und ggf. eine Umstellung des Recruiting Prozesses. Ausgenommen von der neuen Mindestlohnregelung sind nämlich Pflichtpraktika. Viele Startups haben daher ihr Recruiting mehr auf Pflichtpraktika ausgedehnt.

Sollte man trotzdem weiter auf Praktikanten setzen, die unter das Gesetz des Mindestlohn fallen, gilt es vor allem die Aufzeichnungskontrolle zu beachten. Arbeitgeber sind seit 1.1.2015 verpflichtet Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Ohne revisionssicheres Tool fast unmöglich. Ausgenommen sind nur Praktikanten, die ausschließlich mobil unterwegs sind und keine Vorgaben zu Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit haben. Hier reicht die Aufzeichnung der reinen Dauer.

Solltet das Thema Aufzeichnungskontrolle für euch ein Thema sein, dann schaut euch doch mal unser Time Tracking Modul an. Die ersten Startups nutzen es bereits genau für diesen Use Case.

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