Fachkräfteeinwanderungsgesetz: Erleichterungen ab 01.03.2020
[München – 29.11.2019] Sie als HR Experte und Recruiter kennen das sicher: Dringend benötigen Sie eine qualifizierte Fachkraft, können aber keine passende finden. Also erweitern Sie Ihren Such-Radius und suchen international. Das bringt allerdings wieder zahlreiche neue Herausforderungen mit sich. Gerade kleinere Unternehmen, die keine große Personalabteilung mit mehreren Mitarbeitenden haben, können hier schnell an ihre Grenzen stoßen. Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz bringt viele Erleichterungen für Unternehmen mit sich!
Ab 01.03.2020 wird zumindest ein Teil einfacher und weniger bürokratisch für Unternehmen. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Fachkraft im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FachkEinwG)
Es gibt nun einen einheitlichen Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst. Fachkräfte im Sinne des FachkEinwG sind drittstaatsangehörige Ausländer, die
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertigen ausländischen Berufsqualifikation besitzen oder
- einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss haben.
Folgendes wird bei der Einstellung dieser Personengruppen einfacher:
Wegfall der Vorrangprüfung
Bisher darf man nur dann einen Angehörigen eines Drittstaates einstellen, wenn kein deutscher Arbeitnehmer oder ein Arbeitnehmer aus dem EU-Ausland zur Verfügung steht. Bei Fachkräften mit entsprechend nachgewiesener Qualifikation und vorliegenden Arbeitsvertrag, entfällt diese Vorrangprüfung zukünftig. Nun berechtigt allein der Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Probebeschäftigungen
Erstmalig dürfen nun auch Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung für 6 Monate nach Deutschland kommen, um sich hier einen Arbeitsplatz zu suchen. Bislang gab es eine solche Regelung nur für Hochschulabsolventen. Innerhalb dieser 6 Monate dürfen sie außerdem eine Probebeschäftigung von bis zu 10 Stunden pro Woche ausüben. Bedingungen hierfür sind eine entsprechende Qualifikation der Fachkraft sowie deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts in Deutschland.
Niederlassungserlaubnis
Eine weitere Änderung betrifft, ab wann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann. Mit Inkrafttreten des FachkEinwG ist dies, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, bereits nach vier Jahren möglich. Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Beschleunigung der Verfahren
Damit in Zukunft alles ein bisschen schneller geht, werden die Zuständigkeiten zur Erwerbsmigration bei zentralen Ausländerbehörden gebündelt.
Fazit
Vieles wird bei der Einstellung von Mitarbeitenden aus Drittstaaten also einfacher und schneller. Das Anlegen Ihrer neuen Mitarbeiter in staffboard bleibt dabei einfach wie gewohnt.
Unser Tipp: Wenn Sie unser Modul für Recruiting & Bewerbermanagement nutzen, wird nach Einstellung eines Bewerbers als Mitarbeiter automatisch dessen Profil in der Mitarbeiterverwaltung angelegt. Ein weiterer kleiner, aber extrem hilfreicher Schritt, um Ihnen unnötige Arbeit zu sparen und Fehler zu vermeiden. So haben Sie mehr Zeit für das Wesentliche: Ihre Mitarbeiter!
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