Home Office als Infektionsschutzmaßnahme - einfach umgesetzt mit staffboard
[München – 12.01.2021] Auch heute noch – nach rund 11 Monaten – sind die Auswirkungen der Corona-Krise für uns alle auf breiter Basis gravierend. Dies betrifft insbesondere die Arbeitswelt. Viele Menschen haben zuletzt das vorher oft Undenkbare selbst erlebt: Mobil von zu Hause aus zu arbeiten und sich im sogenannten “Home Office” neu zu organisieren. Derzeit wird das “Recht auf Home Office” intensiv diskutiert. Home Office gilt als Infektionsschutzmaßnahme, die sehr wirksam ist.
Zahlreiche Wirtschaftsverbände – Gewerkschaften wie Arbeitgeber – und die politischen Parteien befürworten grundsätzlich Home Office zur Eindämmung der Corona-Pandemie und Reduzierung der sehr hohen Infektionszahlen. Wir bei staffboard denken ebenfalls, dass Home Office unter dem Strich sehr sinnvoll sein kann, sofern die Tätigkeit das erlaubt. Deshalb sollte jede Organisation genau prüfen, ob und wie sie das für ihre Mitarbeiter bestmöglich realisieren kann. Letztlich müssen ja alle davon profitieren.
Unterschiedliche Positionen heizen die Debatte an
Politisch jedoch sind die Positionen sind dabei recht unterschiedlich: So wollen die Gewerkschaften in der Corona-Pandemie einen Rechtsanspruch auf Home Office durchsetzen: “Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Homeoffice – jedenfalls da, wo es machbar ist”, sagte DGB-Chef Reiner Hoffmann der “Süddeutschen Zeitung”. Auch die vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. setzt sich für Home Office als Sofortmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein. Laut einer Stellungnahme von vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt wirkt Home Office als Infektionsschutzmaßnahme. Dementsprechend sollte Home-Office – wo immer es geht – eingesetzt werden. Gleichzeitig sieht er darin nur eine Notmaßnahme für die Zeit, bis die Pandemie durch die Maßnahmen Abstand, Maske, Testen, Impfen gebrochen ist. Das Recht des Arbeitgebers zu bestimmen, wann und wo die Arbeit zu leisten ist, bleibt davon unberührt. Dieses Bestimmungsrecht ist ein essenzielles Recht des Arbeitgebers.Unsere Empfehlung: Arbeitgeber sollten Home Office als Gestaltungsinstrument nutzen
Natürlich ist die Sachlage komplizierter. Zunächst muss geprüft werden, ob Home Office überhaupt realistisch umgesetzt werden kann. Doch auch falls Home Office im Einzelfall möglich ist, muss der Arbeitnehmer zustimmen, ob er von zu Hause aus arbeiten möchte. Niemand sollte ins Home Office gezwungen werden. Trotz aller hitziger Debatten um das Für und Wider des Rechtsanspruchs: Wir sind ebenfalls überzeugt, dass Home Office als Maßnahme unter dem Strich sehr sinnvoll sein kann, sofern die Tätigkeit das erlaubt. Jede Organisation sollte also genau prüfen, wie sie dies für ihre Mitarbeiter bestmöglich realisieren kann. Idealerweise passiert das im Dialog mit den Arbeitnehmern. Das Ziel muss sein, die jeweils beste Lösung für beide Seiten zu finden. Und gleichzeitig der moralischen und gesellschaftlichen Verpflichtung nachzukommen, einen Beitrag für die Eindämmung der Corona-Pandemie zu leisten.Einfach Home Office in der staffboard HR Software abbilden
Ob Verpflichtung oder Recht des Arbeitgebers – mit staffboard lässt sich Home Office für Mitarbeiter sehr einfach beantragen und dokumentieren. Home Office ist dabei eine weitere Abwesenheitsart in der Auswahlliste möglicher Abwesenheiten. Der Mitarbeiter stellt über das digitale Antragswesen seinen Antrag auf Home Office. Dabei kann das HR Team oder die Geschäftsführung die Anzahl der maximal möglichen Home Office Tage pro Jahr definieren und gegebenenfalls anpassen. Über die Workflows lässt sich festlegen, ob Home Office eine genehmigungspflichtige Abwesenheit ist oder nicht, ob die Mitarbeiter auch halbe Tage beantragen dürfen usw. Zu guter Die entsprechenden Abwesenheitsreports geben den Überblick, welcher Mitarbeiter wann von zu Hause aus arbeitet oder im Büro ist.Fazit:
Stimmen Sie sich hierzu auf alle Fälle mit Experten im Bereich Arbeitsrecht und mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. Damit vermeiden Sie rechtliche Fallstricke bei den von Ihnen angeordneten “Home Office”-Maßnahmen.
Exkurs:
Weiterführende Informationen zu den Arbeitsrechtlichen Implikationen und deren Auslegung und den arbeitsrechtlichen Unterschied zwischen “Home Office” und “mobilem Arbeiten” finden Sie auch in diesem Beitrag.
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