[München – 12.01.2021] Auch heute noch – nach rund 11 Monaten – sind die Auswirkungen der Corona-Krise für uns alle auf breiter Basis gravierend. Dies betrifft insbesondere die Arbeitswelt. Viele Menschen haben zuletzt das vorher oft Undenkbare selbst erlebt: Mobil von zu Hause aus zu arbeiten und sich im sogenannten “Home Office” neu zu organisieren. Derzeit wird das “Recht auf Home Office” intensiv diskutiert. Home Office gilt als Infektionsschutzmaßnahme, die sehr wirksam ist.
Zahlreiche Wirtschaftsverbände – Gewerkschaften wie Arbeitgeber – und die politischen Parteien befürworten grundsätzlich Home Office zur Eindämmung der Corona-Pandemie und Reduzierung der sehr hohen Infektionszahlen. Wir bei staffboard denken ebenfalls, dass Home Office unter dem Strich sehr sinnvoll sein kann, sofern die Tätigkeit das erlaubt. Deshalb sollte jede Organisation genau prüfen, ob und wie sie das für ihre Mitarbeiter bestmöglich realisieren kann. Letztlich müssen ja alle davon profitieren.
Unterschiedliche Positionen heizen die Debatte an
Unsere Empfehlung: Arbeitgeber sollten Home Office als Gestaltungsinstrument nutzen
Einfach Home Office in der staffboard HR Software abbilden
Fazit:
Stimmen Sie sich hierzu auf alle Fälle mit Experten im Bereich Arbeitsrecht und mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab. Damit vermeiden Sie rechtliche Fallstricke bei den von Ihnen angeordneten “Home Office”-Maßnahmen.
Exkurs:
Weiterführende Informationen zu den Arbeitsrechtlichen Implikationen und deren Auslegung und den arbeitsrechtlichen Unterschied zwischen “Home Office” und “mobilem Arbeiten” finden Sie auch in diesem Beitrag.
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